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Die IGaSG begrüsst grundsätzlich die Stärkung der Aufsicht, einhergehend mit einer hohen Fachkompetenz durch Regionalisierung, wie es der Bundesrat in der Vernehmlassung unterbreitet hat. Auf alle Fälle ist die Aufsicht über die berufliche Vorsorge nicht einer zentralen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu unterstellen. Sie lehnt die Variante ab, für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen eine zentrale Aufsicht zu führen.
Die IGaSG begrüsst die Professionalisierung der Aufsicht. Sie verwirft die Variante, die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen einer zentralen Aufsicht zu unterstellen. Sie wehrt sich ebenfalls gegen die Absicht, dass das oberste Organ der Pensionskasse, der Stiftungsrat, von Experten auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz in ihrer Gestaltungsfreiheit de iure eingeengt werden sollen. Der Stiftungsrat haftet für seine Handlungen. Wie der Pensionsversicherungsexperte kann aber auch er nicht „jederzeit Sicherheit dafür bieten“, dass die Vorsorgeeinrichtung ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Andrerseits ist von den Aufsichtsbehörden auf allen Ebenen dasselbe in Bezug auf die Haftung zu fordern, wie es für den Stiftungsrat gilt: Nicht nur der absichtlich sondern auch der fahrlässig herbeigeführte Schaden muss auch von den Aufsichtsbehörden haftbar gemacht werden können.
Kritische Punkte
Offene Fragen stellen sich bezüglich der Stellung der neu zu bildenden Oberaufsichtsbehörde gegenüber der bereits bestehenden BVG-Kommission: Welche Rolle spielt z.B. in dieser Konstellation die BVG-Kommission und wie sind die Sozialpartner in der Oberaufsicht vertreten? Die IGaSG wehrt sich entschieden dagegen, den Kostentarif, wie er bereits heute vom BSV gehandhabt wird, nach der Grösse der Kassen auszugestalten. Damit werden die Aufsichtsbehörden vorwiegend von grossen Kassen finanziert. Just diese Kassen weisen jedoch einen sehr hohen Grad an Professionalisierung auf und beanspruchen sehr selten Leistungen. Nebst einem minimalen Grundgebührtarif sind daher die Kosten nach Aufwand abzurechnen und jener Vorsorgeeinrichtung zu belasten, welche den Aufwand verursacht. Zudem ist ein transparenter jährlicher Nachweis über die tatsächlich angefallenen Kosten und Leistungen zu erbringen und zu publizieren.
Kontakt:
Frau Therese Vogt
Comunitas Pensionskasse des Schweizerischen Gemeindeverbandes, Bernastrasse 8, 3000 Bern
Tel. 031 350 59 62, <!-- var prefix = 'ma' + 'il' + 'to'; var path = 'hr' + 'ef' + '='; var addy64280 = 'therese.vogt' + '@'; addy64280 = addy64280 + 'comunitas' + '.' + 'ch'; document.write( '<a ' + path + '\'' + prefix + ':' + addy64280 + '\'>' ); document.write( addy64280 ); document.write( '<\/a>' ); //-->
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