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14.09.06: BVG-Mindestzinssatz 2007 - Vernünftiger Entscheid Print E-mail
Die Interessengemeinschaft autonome Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (IGaSG) begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzinssatz bei 2,5 Prozent zu belassen.

 

Dieser Satz erlaubt den Vorsorgeeinrichtungen die Äufnung von nach wie vor notwendigen Reserven zur Absicherung künftiger Schwankungen auf den Kapitalmärkten. Der durchschnittliche Deckungsgrad von etwas über 100 Prozent reicht nämlich noch nicht aus. Mit dem Entscheid sind allerdings alle Anbieter auf dem Pensionskassenmarkt aufgefordert, über die Schaffung und Verwendung der Reserven vollständige Transparenz herzustellen. Hielten sich alle Vorsorgeeinrichtungen an dieselben Transparenzvorschriften, würde sich die Festsetzung des Mindestzinses in der beruflichen Vorsorge erübrigen.

 

Weitere Informationen zur IGaSG: www.igasg.ch